Arbeitsrecht

Da das Arbeitsrecht nicht in einem einheitlichen Gesetzeswerk geregelt ist, muss auf eine Vielzahl von Gesetzen, Verträgen und Tarifverträgen sowie auf einzelvertragliche Vereinbarungen geachtet werden. Nur mit einem umfassenden Blick auf die Gesamtheit der Regelungen ist die richtige Beratung des Mandanten möglich. Wegen der kurzen Klagefrist bei einer ausgesprochenen Kündigung und den häufig vereinbarten Verfallfristen in Arbeits- oder Tarifverträgen ist es wichtig, möglichst kurzfristig die bestehenden Probleme juristisch aufzuarbeiten, um keine Ansprüche zu verlieren. Aus diesem Grund kann eine Beratung vor, während und auch bei oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ratsam sein.

Im Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte.
Wir bieten fundierte juristische Beratung in der gesamten Bandbreite:

Abmahnung

Hält der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit einer schriftlichen Abmahnung ein bestimmtes Fehlverhalten vor, muss er sich nach strengen inhaltlichen und formellen Vorgaben richten. Da nicht selten nach einem weiteren Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten die Kündigung droht, sollten im Gegenzug Arbeitnehmer genau prüfen, ob der gemachte Vorwurf gerechtfertigt ist.

• Prüfung von Abmahnungen
• Entfernung von Abmahnungen – außergerichtlich und gerichtlich
• Stellungnahmen zur Personalakte

Arbeitsvertrag | Geschäftsführeranstellungsvertrag

Der Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und den Mitarbeitern bildet die Basis für das gesamte Arbeitsverhältnis. Er sollte daher inhaltlich beim Abschluss auf dem Stand der aktuellen Rechtsprechung sein, da nachträgliche Änderungen nicht einseitig vorgenommen werden können. Selbstverständlich gibt es vertragliche Regelungen, die eher zu Gunsten des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers wirken. Eine entsprechende Beratung vor Abschluss des Vertrages ist daher zu empfehlen.

• Prüfung von Arbeitsverträgen / Geschäftsführeranstellungsverträgen
Erstellung von Arbeitsverträgen / Geschäftsführeranstellungsverträgen

Arbeitszeugnis

Mit dem Arbeitszeugnis bewertet der Arbeitgeber die Leistungen des Arbeitnehmers während der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Ein gutes Arbeitszeugnis kann die Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessern, ein schlechtes Arbeitszeugnis kann jedoch auch Türen verschließen. Wegen der teilweise sehr komplexen Thematik der „Zeugnissprache“ sollte bei Bedenken hinsichtlich des Zeugnisinhaltes unbedingt fachkundiger Rat eingeholt werden.

• Prüfung von Zeugnisinhalten
• Erstellung von Zeugnissen
• Klagen auf Zeugniserteilung
• Durchsetzung von Änderungen am Zeugnis

Aufhebungsvertrag | Abwicklungsvertrag

Sollte eine Vertragspartei oder sollten beide Vertragsparteien das Arbeitsverhältnis beenden wollen, kann neben der Kündigung auch ein Vertrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgeschlossen werden – zum Beispiel um eine Abfindung zu vereinbaren, auch noch nach dem Ausspruch einer Kündigung.

• Erstellung von Aufhebungsverträgen
• Prüfung von Aufhebungsverträgen
• Verhandlung von Aufhebungsverträgen

Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz

Das Kündigungsschutzgesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen einzelne Arbeitnehmer entlassen dürfen und wann Kündigungen unzulässig sind. Darüber hinaus existiert eine Vielzahl von Sonderregelungen in weiteren Gesetzen, die Kündigungsmöglichkeiten des Arbeitgebers – zum Beispiel bei Schwerbehinderten oder Schwangeren – einschränken oder sogar verbieten.

• Prüfung von besonderem Kündigungsschutz
• Vertretung in Zustimmungsverfahren, zum Beispiel vor dem Integrationsamt

Befristung

Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Befristung kann unter bestimmten Umständen sachgrundlos oder aber mit sachlichem Grund erfolgen.

• Prüfung der Wirksamkeit von Befristungen
• Befristungskontrollklagen
• Erstellung von befristeten Arbeitsverträgen

Geschäftsführer-Haftung

Der Geschäftsführer ist für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft in der Regel nicht verantwortlich. Allerdings haftet er grundsätzlich immer gegenüber der Gesellschaft selbst: Erfüllt er seine Aufgabe als Geschäftsführer nicht mit der „Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes“, kann er sich schadensersatzpflichtig machen. Dieses Risiko kann heute durch eine bezahlbare Versicherung gemindert werden. Ferner besteht ein erhebliches Haftungsrisiko für das Privatvermögen des Geschäftsführers, wenn die von ihm vertretene Gesellschaft in die Krise gerät oder insolvenzreif wird.

• Beratung zur Haftung gegenüber der Gesellschaft
• Möglichkeiten der vertraglichen Begrenzung dieser Haftung
• Risikominimierung durch Versicherung
• Beratung zur gesteigerten Haftung in der Krise und nach Eintritt der Insolvenzreife
• Beratung zu sonstigen persönlichen Verpflichtungen (steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen)

Kündigung

Die Kündigung ist die gängigste Form der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen der ordentlichen Kündigung, bei der die vereinbarte oder die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten wird und der außerordentlichen Kündigung, die in besonderen Fällen mit sofortiger Wirkung ausgesprochen wird. Viele Kündigungen sind angreifbar, weil die entsprechenden Voraussetzungen nicht vorliegen oder formelle Fehler gemacht wurden.

• Prüfung von Kündigungen in formeller und inhaltlicher Hinsicht
• Erhebung von Kündigungsschutzklagen
• Entwurf von Kündigungen und Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen
• Durchführung der Sozialauswahl

Überstunden

Zwischen den Vertragsparteien kann vereinbart sein, dass der Arbeitsgeber Mehrarbeit anordnen darf. Leistet ein Arbeitnehmer Überstunden, so sind diese grundsätzlich durch den Arbeitgeber zu vergüten. Alternativ kann auch vereinbart sein, dass die Überstunden durch Freizeitausgleich abgegolten werden. Arbeitsvertraglich kann vereinbart werden, dass eine bestimmte monatliche Anzahl von Überstunden bereits mit dem Grundgehalt abgegolten sein soll.

• Durchsetzung von Zahlungsansprüchen für geleistete Überstunden
Prüfung von Vereinbarungen zu Überstunden

Urlaubsrecht

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer – auch geringfügig Beschäftigte – einen Anspruch auf Urlaub. Für die Dauer des Urlaubs ist grundsätzlich die Vereinbarung im Arbeitsvertrag maßgebend. Dem Arbeitnehmer stehen jedoch pro Jahr mindestens vier Wochen bezahlter Urlaub zu. Urlaubsansprüche können jedoch auch verfallen, wenn sie nicht im laufenden Kalenderjahr geltend gemacht werden und der Arbeitgeber auf den Verfall hingewiesen hat. ei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung bestehen.

• Prüfung und Durchsetzung von Urlaubsansprüchen
• Geltendmachung von Urlaubsabgeltungsansprüchen

Zahlungsansprüche

Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses existiert eine Vielzahl von möglichen Zahlungsansprüchen des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber. Die häufigste ist natürlich die vertraglich vereinbarte reguläre Vergütung für die Erbringung der Arbeitsleistung. Darüber hinaus gibt es jedoch unter Umständen Ansprüche auf Zahlung von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, mögliche Prämienzahlungen oder Umsatzbeteiligungen. Außerdem kann ein auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bestehen. Nicht immer werden diese Ansprüche ordnungsgemäß erfüllt.

• Prüfung von Ansprüchen aus betrieblicher Übung
• Prüfung der Voraussetzungen von vertraglichen Vereinbarungen
• Fristwahrende Geltendmachung von Ansprüchen zur Verhinderung von deren Verfall
• Gerichtliche Durchsetzung von Zahlungsansprüchen jeglicher Art

Handelsrecht

Das Handelsrecht ist das spezielle Recht der Kaufleute – verbunden mit besonderen Verpflichtungen. Denn da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Rechtsgeschäfte unter Kaufleuten schnell und unkompliziert abgewickelt werden sollen, sind die Anforderungen hoch – genau wie die Zahl an Sonderbestimmungen. Als Experten für Handelsrecht und die damit einhergehenden Rechtsgebiete stehen wir Ihnen beispielsweise beim Abschluss von Verträgen, der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und vor allem auch bei sich abzeichnenden Problemen beratend zur Seite und setzen jederzeit Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen durch.

Rechtsanwalt Thomas Priesmeyer, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, ist Ihr verlässlicher Partner in allen Bereichen des Handelsrechts – zum Beispiel:

• Handelsgesetzbuch
• Handelsgewohnheitsrecht und Handelsbräuche
• Kaufmanneigenschaft der Akteure
• Prokura, Handelsvertreterrecht und Handlungsvollmacht
• Handlungsvertreter-Ausgleichsansprüche
• Vertriebsrecht und Franchiserecht – national, europäisch, international
• Wettbewerbsverbot von Handelsvertretern
• Kundenschutz OHG, KG

EDV-Recht

Das Recht der elektronischen Datenverarbeitung wird geregelt von einer Vielzahl einzelner Bestimmungen aus nationalen und internationalen Rechtsordnungen. Viele Rechtsgebiete – zum Beispiel das Urheberrecht, Datenschutzrecht und Markenrecht – finden sich hier in besonderer Ausgestaltung wieder.

Wir beobachten die Entwicklung des EDV-Rechts bereits seit über 20 Jahren und betrachten es seitdem als festen Bestandteil unserer Tätigkeitsschwerpunkte – vor allem die Bereiche:

• Software-Lizenzvertrag
• Software-Entwicklung
• Software-Projekte
• Application Service Providing
• Domain-Streitigkeiten
• Hard- und Software-Vertrieb
• Software-Leasing
• Webdesign
• E-Commerce
• Impressumspflicht

Vertragsrecht

Als Basis für eine geregelte Geschäftsabwicklung sind Verträge aus dem Wirtschaftsleben gar nicht mehr wegzudenken. Im Vordergrund steht, die allgemein gehaltenen gesetzlichen Bestimmungen auf die individuellen Anforderungen anzupassen und gleichzeitig unternehmerische Risiken zu minimieren – insbesondere bei langfristigen Bindungen und hohen wirtschaftlichen Auswirkungen.

Wer alles regeln will, riskiert allerdings, die Akzeptanz des Vertragspartners zu verlieren. Wir verhelfen Ihnen zu einer Lösung, die Ihnen und Ihrem geschäftlichen Handeln bestmöglichen Schutz bietet, ohne dabei auf Maximalforderungen zu setzen, die einer zeitnahen Einigung im Wege stehen könnten. Wir beraten Sie ausführlich über Risiken, Zielsetzungen, Optionen und Rückfallpositionen und setzen für Sie unter anderem folgende Verträge auf:

• Lizenzverträge, Vertriebsverträge sowie Forschungs- und Entwicklungsverträge
• Allgemeine Geschäftsbedingungen
• Handelsverträge unter Wahrung handelsrechtlicher Bestimmungen
• Internationale Verträge unter Wahrung bilateraler und multilateraler Vereinbarungen verschiedener Staaten – auch in englischer und spanischer Sprache